Die offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für das Jahr 2027 liegen vor. Auf beste-krankenkasse.ch sind exakt dieselben behördlichen Daten und Prämien wie auf der Plattform des Bundes einsehbar – übersichtlich strukturiert und mit Vergleichsfunktionen für alle Schweizer Kantone.
100% offizielle BAG-Daten: Transparenz im Fokus
Die angezeigten Tarife entsprechen exakt den vom BAG genehmigten Prämien der Grundversicherung für das Jahr 2027. Damit wird eine neutrale Informationsgrundlage geschaffen, die einen transparenten Überblick über die tatsächlichen Kosten pro Wohnort ermöglicht.
Kündigungsfrist bis 30. November: Regelung beim Krankenkassenwechsel
Nach der Veröffentlichung der neuen Tarife besteht für alle Versicherten in der Schweiz das Recht, die Grundversicherung anzupassen oder die Krankenkasse zu wechseln. Für die Rechtsgültigkeit einer Kündigung gelten klare gesetzliche Bestimmungen:
- Stichtag 30. November: Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats November (30. November) während der ordentlichen Bürozeiten bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Der Poststempel allein ist für die Fristwahrung nicht ausreichend.
- Schriftliche Form: Die Kündigung sollte schriftlich und vorzugsweise per Einschreiben erfolgen, um einen rechtssicheren Nachweis zu haben.
- Aufnahmegarantie in der Grundversicherung: In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) gilt eine gesetzliche Aufnahmepflicht. Jede Krankenkasse ist verpflichtet, Antragstellende unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufzunehmen.
Einsparpotenziale durch Modellwechsel und Franchise-Anpassung
Eine Reduktion der jährlichen Fixkosten ist auch ohne Wechsel der Krankenkasse möglich. Innerhalb der Grundversicherung stehen verschiedene Stellschrauben zur Verfügung:
- Wechsel des Versicherungsmodells: Der Wechsel von der Standard-Grundversicherung (BASE - freie Arztwahl) zu alternativen Modellen wie PRAXIS (Hausarzt/Gruppenpraxis), TEL_DIG (Telemedizin) oder FLEX (Kombinierte Modelle) ist meist mit deutlichen Prämienrabatten verbunden.
- Optimierung der Franchise: Aus finanzieller Sicht erweisen sich für Erwachsene meist zwei Optionen als sinnvoll: Die Mindestfranchise von CHF 300 bei absehbar höheren Gesundheitskosten oder die Höchstfranchise von CHF 2'500 bei geringer Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Zwischenfranchisen bieten rechnerisch oft geringere Einsparpotenziale.
Prämienverbilligung (IPV) ist an die Person gebunden
In Bezug auf die kantonale Prämienverbilligung (IPV) bestehen häufig Unklarheiten beim Kassenwechsel. Gesetzlich ist festgelegt:
Die Prämienverbilligung ist an die Person sowie das steuerbare Einkommen gebunden und nicht an eine bestimmte Krankenkasse.
Bei einem Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse bleibt der vom Kanton zugesprochene Verbilligungsbetrag in voller Höhe erhalten. Durch den Wechsel zu einem Anbieter mit niedrigerer Prämie reduziert sich der verbleibende Selbstbehalt für den Versicherten entsprechend.
Prämienvergleich für 2027
Über den kostenlosen Online-Prämienrechner auf beste-krankenkasse.ch lassen sich die offiziellen BAG-Prämien für den jeweiligen Wohnort vergleichen und die Einsparpotenziale vor Ablauf der Frist am 30. November ermitteln.